Challenger Combo X150
X150
30.01.2026 - 06.02.2026
- 58708 Menden oder 59379 Selm
- 2 Schlafplätze
- 2 Sitzplätze
M&W Wohnmobile
Herr Wittenberg+4915209633288
im Wiesengrund 2
58708 Nordrhein-Westfalen - Menden
womowitt
Vermietfahrzeuge
Beschreibung und Details
Kalender
Alle Fahrzeugdaten im Überblick: |
|
|---|---|
| Kategorie: | Teilintegriert |
| Hersteller: | Challenger |
| Modell: | Combo X150 |
| Gesamtlänge: | 5,99 m |
| Breite: | 2,10 m |
| Höhe: | 2,75 m |
| Erstzulassung: | 2022 |
| Leistung: | 117 kW |
| Krafstoff: | Diesel |
| Getriebe: | Automatik |
| Umweltplakette: | grün (4) |
Bemerkungen |
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|---|---|
Das Beste aus zwei Welten! Ausstattung wie ein Teilintergrierter XXL Raumbad mit separater Dusche XXL Sitzlounge Face to Face Dieselheizung Dachbox für Stauraum bei Verfügbarkeit Klimaanlage / Maxxfan bei Verfügbarkeit Fahrradträger Extra Große Markise Maße wie ein Kastenwagen, wendig und klein NUR 5,99Meter lang Nur 2,10 Meter breit Mindestmiete 7 Tage außerhalb der Saison/ Während der Saison min. 12 Tage |
Unser Fahrzeug bietet folgende Ausstattung: |
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|---|---|
| Fahrzeugausstattung | Lederlenkrad Markise Multifunktionslenkrad Navigationssystem Servolenkung Zentralverriegelung |
| Tuner/Radio/TV | Audio System Bluetooth Freisprecheinrichtung Radio DAB Tuner/Radio USB-Anschluss |
| Klimatisierung | Dachluke Dieselheizung Klimaanlage Fahrerhaus |
| Tempomat | Tempomat |
| Sicherheit | Fahrer-Airbag Front-Airbags Reifendruckkontrolle |
| Einparkhilfe | Rückfahrkamera |
| Sitz- und Schlafgelegenheiten | Elektrisches Hubbett |
| K?che | Gefrierfach Kühlschrank Spüle |
| Bad | Dusche Waschbecken WC |
| Sonstige | Fahrradträger Haustiere erlaubt Warmwasser Wasseranschluss |
Preise
| Periode | 1. Tag (inkl. Endreinigung) | ab 2. Tag | |||
|---|---|---|---|---|---|
| 28.03.26 - 15.05.26 | 270,00 EUR | 120,00 EUR | |||
| 16.05.26 - 18.05.26 | 270,00 EUR | 120,00 EUR | |||
| 19.05.26 - 13.06.26 | 270,00 EUR | 120,00 EUR | |||
| 14.06.26 - 16.06.26 | 270,00 EUR | 120,00 EUR | |||
| 17.06.26 - 04.07.26 | 270,00 EUR | 120,00 EUR | |||
| 05.07.26 - 28.08.26 | 270,00 EUR | 120,00 EUR | |||
| 29.08.26 - 31.08.26 | 270,00 EUR | 120,00 EUR | |||
| 01.09.26 - 12.09.26 | 270,00 EUR | 120,00 EUR | |||
| 13.09.26 - 14.09.26 | 270,00 EUR | 120,00 EUR | |||
| 15.09.26 - 02.11.26 | 270,00 EUR | 120,00 EUR |
| Periode | |
|---|---|
| 1. Tag (inkl. Endreinigung) | ab 2. Tag |
| 28.03.26 - 15.05.26 | |
| 270,00 EUR | 120,00 EUR |
| 16.05.26 - 18.05.26 | |
| 270,00 EUR | 120,00 EUR |
| 19.05.26 - 13.06.26 | |
| 270,00 EUR | 120,00 EUR |
| 14.06.26 - 16.06.26 | |
| 270,00 EUR | 120,00 EUR |
| 17.06.26 - 04.07.26 | |
| 270,00 EUR | 120,00 EUR |
| 05.07.26 - 28.08.26 | |
| 270,00 EUR | 120,00 EUR |
| 29.08.26 - 31.08.26 | |
| 270,00 EUR | 120,00 EUR |
| 01.09.26 - 12.09.26 | |
| 270,00 EUR | 120,00 EUR |
| 13.09.26 - 14.09.26 | |
| 270,00 EUR | 120,00 EUR |
| 15.09.26 - 02.11.26 | |
| 270,00 EUR | 120,00 EUR |
Leider ist es Pflicht das ALLES an Informationen und Erkl?rungen bereit zu stellen...
Dabei k?nnte man seine Zeit wirklich kostbarer verbringen als das Alles zu lesen...
Aber, mit Abschluss des Mietvertrages erkennt Ihr die
AGB und den Datenschutz an, also macht Euch einen Cafe und nehmt Euch die Zeit.
AGB
der Wohnmobilvermietung
Allgemeine Mietbedingungen
1. Zustandekommen des verbindlichen Mietvertrages
1.1. Absprachen oder Erkl?rungen, die nur m?ndlich, ohne schriftliche Best?tigung des Vermieters, per E-Mail oder SMS erfolgt sind, sind in jedem Fall ohne rechtliche Wirkung. Der Abschluss eines Mietvertrages ?ber das Fahrzeug kann nur schriftlich, durch Unterschrift des Vertrages oder durchgef?hrte Anzahlung erfolgen . Der Mietvertrag kann per Post / Mail,Fax oder pers?nlich ?bermittelt werden. Bei einer verbindlichen Best?tigung ihrer Buchung durch den Vermieter per Mail ist Ihr Wohnmobil verbindlich reserviert.
1.2. Der Mietvertrag kommt zwischen den Vertragsparteien zustande. Mehrere Mieter bilden eine Mietergemeinschaft. Jeder Mieter hat identische Rechte und Pflichten . Eine ?bertragung oder Abtretung der Rechte aus dem Mietvertrag durch den Mieter auf andere dritte Personen ist nur mit ausdr?cklicher schriftlicher vorheriger Zustimmung des Vermieters m?glich. Bei mehreren Mietern ?bernimmt jeder einzelne Mieter alle Rechten und Pflichten aus diesem Vertrag.
1.3. Das Wohnmobil darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Vermieters nicht dritten Personen zum Gebrauch ?berlassen werden.
2. K?ndigung, Stornierungen
2.1. Bei befristet abgeschlossenen Mietvertr?gen ist die vereinbarte Mietdauer (Termine) f?r beide Parteien verbindlich, sie kann nur im gegenseitigen Einvernehmen verl?ngert oder verk?rzt werden.
2.2. Ansonsten ist eine K?ndigung oder Stornierung des Vertrages, au?er bei Vorliegen eines wichtigen Grundes im Sinne von ? 543 BGB beiderseitig ausgeschlossen.
Ausnahme: Sonderstornierung Covid 19
Wir freuen uns Ihnen mit unserem Partner , die Ergo Versicherung auch eine Versicherung f?r Covid 19 anbieten zu k?nnen, bitte sprechen Sie uns an , bzw wir senden Ihnen automatisch Ihren pers?nlichen Partnerlink zur Ergo mit Ihrer Buchungsbest?tigung zu.
2.3. Der Mieter ist verpflichtet, das Wohnmobil sp?testens zum angegebenen Zeitpunkt und Uhrzeit an den Vermieter zur?ckzugeben. Sofern der Mieter das Wohnmobil selbst beim Vermieter abgeholt hat, ist er verpflichtet, das Wohnmobil zum Vermieter zur?ckzubringen. Sofern Abholung durch den Vermieter vereinbart ist, ist das Wohnmobil zum angegebenen Zeitpunkt zur Abholung am vereinbarten Ort vom Mieter bereitzustellen. S?mtliche etwa angefallenen Geb?hren des Betreibers des Campingplatzes, auf dem das Wohnmobil abgestellt war, sind vom Mieter vor der Abholung zu entrichten.
2.4. Das Mietverh?ltnis verl?ngert sich nicht automatisch, wenn der Mieter das Wohnmobil nicht termingerecht zur?ckgibt. Im Falle einer versp?teten R?ckgabe kann der Vermieter eine Entsch?digung gem?? ? 546 BGB in H?he des vereinbarten Mietpreises vom Mieter verlangen.
3. Verbotene Nutzungen, Teilnahme am ?ffentlichen Stra?enverkehr
3.1. Die Benutzung des Wohnmobils ist ausschlie?lich in den Grenzen der L?nder der Europ?ischen Union gestattet (Geltungsbereich des Vertrages ?ber die Europ?ische Gemeinschaft). Will der Mieter das Fahrzeug in anderen L?ndern benutzen, so ist hierzu eine schriftliche vorherige Zustimmung des Vermieters erforderlich. In anderen L?ndern besteht u.U. kein Versicherungsschutz.
3.2. Vom Vermieter generell nicht gestattet ist die Nutzung des Fahrzeugs zu folgenden Zwecken:
3.3. Gewerbliche Nutzung, insbesondere Aus?bung der Prostitution.
3.4. Bef?rderung von leicht entz?ndlichen, giftigen oder sonst gef?hrlichen Stoffen.
3.5. Jegliche Verwendung im Zusammenhang mit der Begehung von Straftaten oder Zoll- und Steuervergehen, insbesondere dem Transport von Stoffen, die unter das Bet?ubungsmittelgesetz fallen.
3.6. Das Wohnmobil darf nicht im ?ffentlichen Stra?enverkehr bewegt werden, sofern der Mieter nicht im Besitz einer g?ltigen Fahrerlaubnis ist, ein Fahrverbot besteht oder die Fahrerlaubnis vorl?ufig entzogen ist.
3.7. Kein Besuch von Festivals / Massen Veranstaltungen jedweder Art.
3.8. Der Vermieter ?bernimmt keine Gew?hr f?r die Eignung des Wohnmobils zu dem vom Mieter vorgesehenen Zweck. Die Einhaltung bestehender Rechtsverordnungen und Gesetze sowie Platzordnungen der Campingplatz Betreiber ist ausschlie?lich Sache des Mieters. Dies gilt insbesondere, f?r die Einhaltung der Stra?enverkehrsgesetze bei der Teilnahme am ?ffentlichen Stra?enverkehr.
4. Kleinreparaturen
4.1. W?hrend der Mietdauer verbrauchte Kraftstoffe, ?le und sonstige Hilfs- oder Betriebsstoffe sowie anfallende Strom- und Wasser-Abwasserkosten sind vom Mieter auf eigene Kosten zu beschaffen. Ebenso die Kosten f?r die Beschaffung einer weiteren Gasf?llung sofern der vom Vermieter bei der ?bergabe zur Verf?gung gestellte Vorrat nicht ausreicht.
4.2. Kleine Instandsetzungen wie zum Beispiel der Austausch von Gl?hbirnen kann der Mieter selbst vornehmen oder bis zur H?he von 100 ? je Einzelfall ohne vorherige Absprache mit dem Vermieter durch eine Werkstatt ausf?hren lassen. Der Vermieter erstattet dem Mieter die Kosten gegen Vorlage eines Rechnungsbeleges und Vorlage des ausgetauschten besch?digten Teiles. Keine Kostenerstattung ohne Rechnungsbeleg. Eigenleistungen des Mieters werden nicht verg?tet.
5. Allgemeine Obhut Pflichten des Mieters, Haftung
5.1. Der Mieter ist verpflichtet, das Wohnmobil ab dem Zeitpunkt der ?bergabe so zu behandeln und zu benutzen, wie es ein verst?ndiger auf die Werterhaltung bedachter Eigent?mer tun w?rde. Insbesondere ist der Mieter auf seine Kosten verpflichtet, das Wohnmobil bei extremen Wetterbedingungen (z.B. Hagel, Sturm, ?berschwemmung, starker Schneefall) entsprechend zu sichern; Das Wohnmobil bei Besorgnis der Besch?digung durch Sturm und Vandalismus auf eigene Kosten entsprechend zu sichern, zum Beispiel durch Abstellen auf einem gesicherten Platz;
5.2. Der Mieter haftet f?r alle Sch?den am Wohnmobil, die aufgrund einer Verletzung seiner Obhut Pflichten gem?? vorstehender Regelungen entstehen, unbeschr?nkt. Soweit ein Schaden von der f?r das Fahrzeug bestehenden Vollkaskoversicherung ?bernommen wird (z.B. Hagelsch?den) jedoch beschr?nkt auf die H?he der vereinbarten Selbstbeteiligung pro Schaden, welche als Kaution hinterlegt wird. Der Selbstbehalt kann durch unsere Partner Versicherung der Egro reduziert werden, der Partnerlink wird Ihnen bei der Buchung mitgeteilt.
5.3. Der Mieter haftet f?r alle Sch?den, die aufgrund unsachgem??er Behandlung oder ?berm??iger Beanspruchung am Wohnmobil entstehen. Der Mieter haftet in gleichem Umfang ohne eigenes Verschulden auch f?r Sch?den, die durch seine Beifahrer, Helfer oder Familienangeh?rigen oder sonstige Dritte verursacht wurden. Dies gilt auch dann, wenn sich nicht feststellen lassen sollte, welche Person einen Schaden verursacht hat, bzw. die Identit?t einer Person oder des Schadensstifters nicht gekl?rt werden kann.
5.4. Mit Wirkung ab dem Zeitpunkt der Befriedigung s?mtlicher Schadensersatzanspr?che des Vermieters durch den Mieter tritt der Vermieter alle ihm m?glicherweise gegen?ber dritten Personen zustehenden Schadensersatzanspr?che zum Zwecke der Geltendmachung an den Mieter ab.
5.5. Wird bei der R?ckgabe des Wohnmobils ein Schaden festgestellt, so wird die Verursachung des Schadens und die Haftung f?r den Schaden des Mieters gem?? vorstehender Regelung vermutet, es sei denn, der Mieter weist nach, dass der Schaden bereits bei der ?bernahme des Fahrzeugs vorhanden war. Das ?bergabe und ggfls. vorhandene Schadens Protokoll bei ?bernahme des Fahrzeugs vom Mieter bei Abreise ist f?r den Zustand des Fahrzeuges ma?geblich.
5.6. Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter auch alle Folgesch?den zu ersetzen, insbesondere den Mietausfall, wenn das Fahrzeug infolge eines vom Mieter verursachten Schadens nicht oder nicht rechtzeitig weitervermietet werden kann, oder der Vermieter es nicht f?r eigene Zwecke nutzen kann.
5.7. Nimmt der Vermieter die Schadens Beseitigung selbst oder durch eigenen Mitarbeiter vor, so wird hiermit ein Stundensatz je geleistete Arbeitsstunde je Mitarbeiter in H?he von 78 ? als angemessenen Ersatzleistung vereinbart.
5.8. Alle entstandenen Sch?den d?rfen nach Kostenvoranschlag abgerechnet werden.
6. Nicht unfallbedingte Fahrzeugsch?den u. technische Defekte
6.1. Der Mieter haftet f?r alle Sch?den am Fahrzeug, die auf Bedienungsfehler w?hrend der Mietzeit zur?ckzuf?hren sind, unbeschr?nkt.
6.2. Treten nach der ?bergabe des Wohnmobils an den Mieter nicht unfallbedingte technische defekte am Wohnmobil auf, die die Gebrauchstauglichkeit wesentlich einschr?nken, sind beide Parteien berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung fristlos zu k?ndigen, sofern es nicht m?glich ist, den Defekt durch eine Reparatur kurzfristig zu beheben.
6.3. F?r die Dauer der durch einen technischen Defekt bedingten Gebrauchsbeeintr?chtigung verzichtet der Mieter auch im Falle einer K?ndigung auf alle weitergehenden Anspr?che, es sei denn, f?r den technischen Defekt ist ein grob fahrl?ssiges oder vors?tzliches Verhalten des Vermieters urs?chlich.
6.4. Endet der Vertrag aufgrund einer fristlosen K?ndigung gem?? Ziffer 6.2. bleibt der Mieter zur Zahlung der vereinbarten Miete bis zum Zeitpunkt der K?ndigung verpflichtet. Auf alle etwa bestehenden weitergehenden Anspr?che, insbesondere Schadensersatz einschlie?lich Ersatz von Mangel Folgesch?den verzichten die Parteien gegenseitig. Dieser Verzicht gilt nicht, wenn der Defekt vom Vermieter grob fahrl?ssig oder vors?tzlich zu vertreten ist.
6.5. Ziffer 6.2. bis 6.4. gilt nicht, sofern der Mieter gem?? Ziffer 6.1. wegen eines Bedienungsfehlers f?r den Schaden haftet d.h. der Defekt auf einen Bedienungsfehler des Mieters zur?ckzuf?hren ist.
7. Verkehrsunf?lle, Haftungsbeschr?nkung des Mieters
Der Mieter hat dem Vermieter einen etwaigen technischen Defekt des Fahrzeugs unverz?glich anzuzeigen. Unterbleibt eine Anzeige, hat der Mieter dem Vermieter den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.
7.1. Im Falle eines Verkehrsunfalles, sofern es sich nicht nur um einen Bagatellfall handelt durch den die Gebrauchstauglichkeit des Wohnmobils nicht wesentlich eingeschr?nkt ist, sind beide Parteien berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung fristlos zu k?ndigen.
7.2. Auf alle etwa bestehenden weitergehenden vertraglichen Anspr?che, insbesondere Schadensersatz einschlie?lich Ersatz von Mangel Folgesch?den verzichten die Parteien gegenseitig. Dieser Verzicht gilt Seitens des Vermieters zugunsten des Mieters nicht, wenn der Mieter den Verkehrsunfall, fahrl?ssig, grob fahrl?ssig oder vors?tzlich verursacht hat oder seine Obliegenheiten gem?? Ziffer 7.3. unten verletzt hat.
7.3. Bei Unf?llen (auch ohne Fremdbeteiligung), Brand und allen Elementarsch?den (z.B. Hagel, Sturm) hat der Mieter unverz?glich die ?rtliche Polizei hinzuzuziehen und f?r die Aufnahme des Unfall- bzw. Schadenhergangs zu sorgen, den Vermieter zu benachrichtigen, dem Vermieter einen ausf?hrlichen Unfall- bzw. Schadensbericht mit Unfallskizze zukommen zu lassen, bei Unf?llen mit Fremdbeteiligung sind die Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge und deren Haftpflichtversicherungen und Namen und Anschriften der Fahrer und der Zeugen festzuhalten.
7.4 Bei allen Verkehrsunf?llen haftet der Mieter f?r alle unfallbedingten Sch?den und Folgesch?den des Vermieters, insbesondere Reparaturkosten oder den Kosten einer Ersatzbeschaffung und den Nutzungsausfall. Die Haftung des Mieters ist jedoch der H?he nach beschr?nkt auf den Betrag der Selbstbeteiligung des Vermieters gem?? dem f?r das Fahrzeug bestehenden Kasko-Versicherungsvertrages (siehe vereinbarte H?he der Selbstbeteiligungen dieses Mietvertrages), sofern nicht die nachfolgende Regelung Ziffer 7.5. zutreffend ist.
7.5. F?hrt das Verhalten des Mieters nach einem Verkehrsunfall (z.B. Unfallflucht), oder das Verhalten des Mieters, welches f?r den Verkehrsunfall urs?chlich war, oder eine sonstige Obliegenheitsverletzung des Mieters dazu, dass sich die f?r das Wohnmobil bestehende Kasko-Versicherung auf einen Haftungsausschluss im Versicherungsvertrag gegen?ber dem Vermieter berufen kann, haftet der Mieter unbeschr?nkt f?r alle Verm?genssch?den des Vermieters. Eine Haftungsbeschr?nkung des Mieters in H?he der Selbstbeteiligung gem?? Ziffer 7.5. tritt in diesem Fall nicht ein.
8. Haftung des Vermieters
8.1. Der Vermieter kann die Leistung verweigern, soweit diese f?r den Vermieter unm?glich ist. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn das Wohnmobil vor Beginn der Mietzeit durch einen Verkehrsunfall oder infolge h?herer Gewalt bei Naturereignissen so besch?digt wurde, dass es nicht mehr gebrauchstauglich ist, und eine Reparatur oder Ersatzbeschaffung vor Beginn der Mietzeit nicht mehr m?glich war oder einen Aufwand erfordert h?tte, der unter Ber?cksichtigung der Mietdauer und des vereinbarten Gesamtmietpreises und der Gebote von Treu und Glauben in einem groben Missverh?ltnis zum Leistungsinteresse des Mieters steht. Auch eine nicht rechtzeitige Lieferung der Mietfahrzeuge ,welche der Vermieter nicht verschuldet ,befreit diesen von der Leistungspflicht.
8.2. Im Fall einer Nichtleistung gem?? vorstehender Ziff. 8.1. sind Schadensersatzanspr?che( Das betrifft auch Reisenebenkosten zB. F?hre, Campingplatz usw.) gegen?ber dem Vermieter - gleich aus welchem Rechtsgrund - ausgeschlossen, es sei denn, dem Vermieter f?llt grobe Fahrl?ssigkeit oder Vorsatz zur Last. Der Vermieter ist jedoch verpflichtet, alle erhaltenen Zahlungen an den Mieter umgehend zur?ckzuzahlen.
8.3. Der Vermieter haftet nicht f?r Sch?den des Mieters oder Beifahrer und Mitbenutzer, es sei denn dem Vermieter ist eine f?r den Schaden urs?chliche grob fahrl?ssige oder vors?tzliche Handlungsweise vorzuwerfen.
8.4 Der Vermieter ?bernimmt keine Haftung f?r Personensch?den, die w?hrend der Mietdauer entstehen und empfiehlt, keine wertvollen Gegenst?nde sichtbar im Fahrzeug zu lassen, w?hrend sich der Mieter nicht im Fahrzeug befindet. Der Vermieter ist nicht verantwortlich f?r w?hrend der Mietdauer verlorene oder gestohlene Gegenst?nde und auch nicht f?r innere oder ?u?ere Sch?den am Fahrzeug, die durch Vandalismus/Diebstahl, Unf?lle oder Witterungseinfl?sse verursacht wurden. Jede Haftung des Vermieters ist auf den im Rahmen der Versicherung ausgezahlten Betrag beschr?nkt. Jegliche Haftungsausschl?sse oder -Beschr?nkungen des Vermieters im Rahmen dieses Mietvertrags gelten nur in dem nach geltendem Recht zul?ssigen Umfang. Der Mieter erkennt an, f?r die nachfolgend genannten Sch?den zu haften, unabh?ngig von der gew?hlten Versicherung. Nachfolgend werden folgende Sch?den ausdr?cklich von den Versicherungspaketen ausgeschlossen: a) Sch?den am Fahrzeug infolge Missachtung einer Vertragsbestimmung. b) Sch?den, die durch vors?tzliches Verhalten, Alkohol- oder Drogeneinfluss oder Einfluss sonstiger Substanzen, die die Fahrt?chtigkeit einschr?nken, verursacht wurden. c) Verlust/Schaden/Diebstahl von pers?nlichen Gegenst?nden. d) Bei unvorsichtigem oder fahrl?ssigen Verhalten des Mieters oder Missachtung ?rtlicher Verkehrsregeln und dadurch Verursachung von Sch?den am Fahrzeug oder am Eigentum Dritter. e) Kosten f?r die R?ckf?hrung des Fahrzeugs aus einem abgegrenzten, ?berfluteten, eingeschlossenen oder verlassenen Gebiet. f) Kosten f?r die Anfertigung von Ersatzschl?ssel bei Besch?digung, Verlust, Diebstahl oder Einschluss der Schl?ssel im Fahrzeug. g) Fahrer, die nicht im Mietvertrag genannt sind oder Fahrer mit einer ung?ltigen Fahrerlaubnis. h) Kosten in Zusammenhang mit dem unrichtigen Gebrauch von Kraftstoff. i) Sch?den unter der Karosserie oder oberhalb der Windschutzscheibe sofern es sich nicht um eine Kollision mit Dritten handelt. j) Alle Sch?den, die w?hrend der Fahrt durch die Kollision mit einem Tier verursacht werden . Sch?den durch den Wind, welcher die T?r aufsprengt.
9. Technische und optische Ver?nderungen
9.1. Der Mieter darf an dem Fahrzeug keine technischen Ver?nderungen vornehmen.
9.2. Der Mieter ist nicht dazu befugt, das Fahrzeug optisch zu ver?ndern, dazu z?hlen insbesondere auch Lackierungen, Aufkleber oder Klebefolien.
10. Rechtswahl, Gerichtsstand, Sonstiges
10.1 Die Parteien vereinbaren die Geltung von deutschem Recht f?r ihre gegenseitigen rechtlichen Beziehungen aus diesem Mietvertrag.
10.2. F?r den Fall, dass der Mieter keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, vereinbaren die Parteien, die Zust?ndigkeit deutscher Gerichte f?r die Entscheidung ?ber Rechtsstreitigkeiten die aufgrund dieses Mietvertrages bzw. Mietverh?ltnisses entstehen k?nnten. Zust?ndig soll dabei das Gericht sein, bei dem der Vermieter seinen allgemeinen Gerichtsstand hat, sofern nicht das Amtsgericht ausschlie?lich zust?ndig ist, in dem sich das vermietete Mietobjekt befindet.
10.3. Wenn und soweit eine der Bestimmungen dieses Vertrages gegen eine zwingende gesetzliche Vorschrift verst??t, tritt an ihre Stelle die entsprechende gesetzliche Regelung.
11. Zahlungsbedingungen, Sicherheitsleistung (Kaution)
11.1. Der Mieter verpflichtet sich, den vereinbarten Gesamtmietpreis nebst aller sonstigen Leistungen wie folgt an den Vermieter zu bezahlen:
50 % Bei der Buchung/ Reservierung Best?tigung durch den Vermieter
50 % 4 Wochen vor Reiseantritt
11.2.Selbstbeteiligung und Versicherung des Fahrzeug
Die Fahrzeuge sind Vollkaskoversichert / Teilkaskoversichert mit 1500 Selbstbeteiligung pro Schaden.
Wir empfehlen den Selbstbehalt mit unserem Partner der Ergo Versicherung zu reduzieren.
11.3 Kaution
Der Mieter bezahlt sp?testens 2 Tage vor der ?bergabe des Wohnmobils an den Vermieter die Kaution von 1500 Euro. Die Kaution ist vorab per ?berweisung an den Vermieter zu zahlen.
Diese muss zwei Tage vor der Abholung auf dem Konto des Vermieters eingegangen sein.
Die Kaution dient zur Sicherung aller Anspr?che des Vermieters aus diesem Vertrag und ist bei R?ckgabe des Fahrzeugs in vertragsgem??em Zustand an den Mieter zur?ck zu bezahlen. Der Vermieter kann gegen den Kaution R?ckzahlungsanspruch Forderungen aus dem Mietverh?ltnis aufrechnen.Wenn der Mieter mit der Aufrechnung und Schadentitulierung nicht einverstanden ist, steht es ihm frei, auf eigenen Kosten einen Gutachter zu bestellen.
12. Servicepauschale
Eine Servicepauschale von 145 ? wird generell pro Miete erhoben.
In diese einmal anfallenden Pauschale sind unter anderem folgende Leistungen enthalten:
Eine gef?llte Gasflasche, Toilettenchemikalien sowie die Au?enreinigung des Fahrzeuges bei normaler Stra?ennutzung. Dar?ber hinaus werden Sie ausf?hrlich in den richtigen Umgang mit Ihrem Fahrzeug eingewiesen.
250 km pro Tag sind kostenfrei. Mehrkilometer 30 Cent pro km.
Es k?nnen gerne Sonderkonditionen f?r Mehrkilometer dazu gebucht werden.
Sollte das Fahrzeug im Innenraum nicht so gereinigt zur?ck gegeben werden ,wie Sie es erhalten haben, fallen f?r die Innenreinigung extra Geb?hren an.
Innenreinigung 200,00?
Innenreinigung mit Hund 250,00?
Abwassertank Reinigung 100,00?
Toiletten Reinigung. 255,00?
Derbe Verschmutzungen durch dicken Schlamm in den Radk?sten und am Fahrzeug werde nach zus?tzlichem Zeitaufwand von 150 Euro berechnet.(verursacht zB. durch Wildcamping )
12.1 Sch?den
Sch?den die nach der R?ckgabe erst bei der Au?enreinigung entdeckt werden , werden vom Mieter ohne einlegen von Rechtsmitteln anerkannt, sofern diese nicht bei der Fahrzeugabholung im
?bergabeprotokoll vorhanden und dokumentiert wurden. Es bleibt dem Mieter unbenommen nachzuweisen, dass ein Schaden ?berhaupt nicht oder nur in geringerer H?he entstanden ist.
Bei der Einweisung erfahren Sie alles was Sie f?r Ihren Urlaub mit dem Reisemobil wissen m?ssen.
Das Fahrzeug wird innen gereinigt ?bergeben und ist ebenso sauber zur?ckzugeben.
Der Mieter hat daf?r zu sorgen, dass Abwasser und Toilettentank geleert und gesp?lt zur?ck gegeben werden . Grobe Verschmutzung wird gesondert berechnet. Es darf nur WC Papier f?r Chemietoiletten benutzt werden.
13 R?cktritt und Umbuchung
13.1. Es wird darauf hingewiesen, dass ein allgemeines gesetzliches R?cktrittsrecht bei Mietvertr?gen nicht vorgesehen ist. Der Vermieter r?umt dem Mieter allerdings ein vertragliches R?cktrittsrecht im nachfolgend beschriebenen Umfang ein.
13.2. Bei R?cktritt von der verbindlichen Buchung werden folgende Storno Geb?hren f?llig:
50% des Mietpreises bis zu 90 Tagen vor dem vereinbarten Mietbeginn
80% des Mietpreises bis zu 60 Tagen vor dem vereinbarten Mietbeginn
100% des Mietpreises bei weniger als 30 Tagen vor dem vereinbarten Mietbeginn
Ma?gebend f?r den R?cktrittszeitpunkt ist der Eingang der schriftlichen R?cktrittserkl?rung beim Vermieter. Eine Nichtabnahme/- Abholung gilt als R?cktritt.
Zur Absicherung des Storno Risikos wird der Abschluss einer Reiser?cktrittskosten-Versicherung empfohlen.
Bei Ihrer Buchung erhalten Sie automatisch einen pers?nlichen Partnerlink f?r die Ergo Versicherung, welchen Sie gerne nutzen d?rfen.
13.3. Die Gestellung eines Ersatzmieters ist nur mit schriftlicher Genehmigung des Vermieters m?glich. Dieser kann die Zustimmung aus berechtigten Gr?nden verweigern.
Fahrzeug Versicherung
Das Fahrzeug ist Vollkasko versichert mit 1500 Euro Selbstbeteiligung pro Schaden .
Dieses gilt nicht bei einem Schaden durch Vorsatz oder grober Fahrl?ssigkeit.
Die Benutzung des Fahrzeugs ist ausschlie?lich innerhalb der Europ?ischen Union (EU) mit Ausnahme von Zypern, gestattet.
Zus?tzlich ist die Benutzung des Fahrzeugs in Andorra, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino und der Schweiz gestattet.
Au?erhalb dieser Grenzen besteht in der Kraftfahrtversicherung kein Versicherungsschutz (insbesondere in der Vollkasko)
Datenschutzerkl?rung
HINWEIS ZUM DATENSCHUTZ
Die Vertraulichkeit und Integrit?t Ihrer pers?nlichen Angaben ist uns ein besonderes Anliegen.
Wir werden Ihre Angaben daher sorgf?ltig und entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz verarbeiten, nutzen und insbesondere nicht ohne Ihre Zustimmung an Dritte weitergeben.
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Ich bin damit einverstanden das:
Die in der Anfrage und im Vertrag angegebenen personenbezogenen Daten, insbesondere Name, Anschrift, Telefonnummer,( Alle in der Maske einzugebenden Daten), die allein zum Zweck der Durchf?hrung der Beantwortung meiner Anfrage und/oder des entstehenden Vertragsverh?ltnisses notwendig und erforderlich sind gespeichert werden. Diese Daten werden auf Grundlage gesetzlicher Bestimmungen erhoben.F?r jede dar?berhinaus gehende Nutzung der personenbezogenen Daten und die Erhebung zus?tzlicher Informationen, bedarf es regelm??ig der Einwilligung des Betroffenen.Die Abgabe der Einwilligungserkl?rung erfolgt in jedem Fall freiwillig.
Ich bin damit einverstanden, dass die UnaBS GmbH Abteilung Wohnmobil Vermietung meine personenbezogenen Daten zum Zwecke der Kundenbetreuung ( Einladung zu Veranstaltungen, Informationen ?ber neue Produkte und Dienstleistungen) verarbeitet und nutzt.
Ich kann unter der E-Mail-Adresse service@womowitt oder der Telefonnummer 015209633288 jederzeit Auskunft ?ber meine bei der M&W Service gespeicherten personenbezogenen Daten erhalten und jederzeit deren Berichtigung, L?schung oder Sperrung verlangen. Weiter habe ich das Recht der Verarbeitung zu widersprechen sowie das Recht auf Einschr?nkung der Verarbeitung und Daten?bertragbarkeit.
Ich habe au?erdem das Recht , bei einer Aufsichtsbeh?rde eine Beschwerde einzureichen.Sollte ich im Nachhinein Einw?nde gegen die Speicherung, Verarbeitung und Nutzung meiner Daten haben, kann ich die Einwilligung jederzeit ohne Angabe von Gr?nden bei der M&W Service unter der oben genannten E-Mail Adresse oder Telefonnummer widerrufen.
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