Carado Clever+ CV 600
30.01.2026 - 06.02.2026
- Barsb?ttel
- 3 Schlafplätze
- 2 Sitzplätze
Mietpreis:
ab 763,00 €/Woche
Buchung
Thabe Freizeitmobile GbR
Familie Thabe040 29839911
Barsbütteler Landstr. 46a
22885 Barsbüttel
www.thabe-freizeitmobile.de
Vermietfahrzeuge
Beschreibung und Details
Kalender
Alle Fahrzeugdaten im Überblick: |
|
|---|---|
| Kategorie: | Kastenwagen |
| Hersteller: | Carado |
| Modell: | Clever+ CV 600 |
| Gesamtlänge: | 5,99 m |
| Breite: | 2,05 m |
| Höhe: | 2,73 m |
| techn. zul. Gesamtmasse: | 3.500 kg |
| Erstzulassung: | 2021 |
| Leistung: | 103 kW |
| Krafstoff: | Diesel |
| Getriebe: | Handschaltung |
| Umweltplakette: | grün (4) |
| Farbe: | Schwarz |
Bemerkungen |
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|---|---|
Unser Campervan ist nicht nur ein Kastenwagen! Durch die komfortable Ausstattung bekommst du echtes Wohnmobil-Feeling kompakt, modern und alltagstauglich. Ob City-Trip durch die Großstadt oder entspannt entlang einsamer Küstenstraßen: Mit dem flexiblen und wendigen Campervan reist du bequem, stressfrei und bist überall schnell startklar. Ideal für alle, die einen Campervan mieten wollen und trotzdem Wert auf Komfort legen. Ausstattung: ● Traction + mit Descent Control ● Abwassertank (isoliert und beheizt) ● Isofix ● Citroen Jumper 140 PS ● Fahrradträger ● 16 Zoll Alufelgen Original Fiat für Light-Chassis ● Auflastung von 3,3 t light auf 3,5 t Fiat light ● Rückfahrkamera ● Dieseltank 90 l ● Markise ● Außenspiegel elektrisch und beheizt, Radio (DAB) ● Beifahrersitz (höhenverstellbar) ● Captain-Chair inkl. 2 Armlehnen ● Duschausstattung (Brausekopf ausziehbar, Duschvorhang, Führungsschiene, Brausehalter) ● Fenster im Bad ● Fahrerhausverdunkelung aus Stoff ● breite Einstiegsstufe ● Fliegengittertüre ● Drehplatte für Tischerweiterung an der Sitzgruppe |
Unser Fahrzeug bietet folgende Ausstattung: |
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|---|---|
| Fahrzeugausstattung | Lichtsensor Markise Partikelfilter Zentralverriegelung |
| Tuner/Radio/TV | Bluetooth Radio DAB |
| Klimatisierung | Dachluke Gasheizung Klimaanlage Fahrerhaus Klimaautomatik |
| Tempomat | Tempomat |
| Anh?ngerkupplung | Anhängerkupplung abnehmbar |
| Sicherheit | ABS ESP Front-Airbags |
| Einparkhilfe | Rückfahrkamera |
| Sitz- und Schlafgelegenheiten | Festbett Mittelsitzgruppe |
| K?che | Geschirrset Herd Kühlschrank Spüle |
| Bad | Außendusche Dusche Waschbecken WC |
| Sonstige | Campingset Warmwasser Wintertauglich |
Preise
| Periode | 1. Nacht (inkl. Endreinigung) | ab 2. Nacht | |||
|---|---|---|---|---|---|
| 01.01.26 - 06.03.26 | 229,00 EUR | 109,00 EUR | |||
| 06.03.26 - 19.04.26 | 239,00 EUR | 119,00 EUR | |||
| 19.04.26 - 01.06.26 | 249,00 EUR | 129,00 EUR | |||
| 01.06.26 - 11.09.26 | 259,00 EUR | 139,00 EUR | |||
| 11.09.26 - 09.10.26 | 249,00 EUR | 129,00 EUR | |||
| 09.10.26 - 31.10.26 | 239,00 EUR | 119,00 EUR | |||
| 31.10.26 - 06.03.27 | 229,00 EUR | 109,00 EUR |
| Periode | |
|---|---|
| 1. Nacht (inkl. Endreinigung) | ab 2. Nacht |
| 01.01.26 - 06.03.26 | |
| 229,00 EUR | 109,00 EUR |
| 06.03.26 - 19.04.26 | |
| 239,00 EUR | 119,00 EUR |
| 19.04.26 - 01.06.26 | |
| 249,00 EUR | 129,00 EUR |
| 01.06.26 - 11.09.26 | |
| 259,00 EUR | 139,00 EUR |
| 11.09.26 - 09.10.26 | |
| 249,00 EUR | 129,00 EUR |
| 09.10.26 - 31.10.26 | |
| 239,00 EUR | 119,00 EUR |
| 31.10.26 - 06.03.27 | |
| 229,00 EUR | 109,00 EUR |
Die nachfolgenden Vermietbedingungen werden mit Vertragsabschluss ?ber die Buchung eines
Reisemobils Inhalt zwischen dem Vermieter (Thabe Freizeitmobile GbR) und dem Mieter.
1.Anzuwendendes Recht, Stellung des Kunden, Vertragsinhalt
1.1 Gegenstand des Vertrages ist ausschlie?lich die mietweise ?berlassung eines Wohnmobils/ Wohnwagens.
1.2 Zwischen Vermieter und dem Mieter kommt ein Mietvertrag zustande, auf den ausschlie?lich deutsches Recht, und zwar in erster Linie die Bestimmungen dieses Vertrages, erg?nzend die gesetzlichen Vorschriften ?ber den Mietvertrag, Anwendung finden.
1.3 Der Mieter gestaltet seine Fahrt selbst und setzt das Fahrzeug eigenverantwortlich ein. Der Vermieter schuldet keine Reiseleistungen und insbesondere keine Gesamtheit von Reiseleistungen. Die gesetzlichen Bestimmungen ?ber den Pauschalreisevertrag, insbesondere der ?? 651a-l BGB finden auf das Vertragsverh?ltnis weder unmittelbar noch entsprechend Anwendung.
1.4 Bestandteil des Mietvertrages ist auch das vom Mieter und Vermieter vollst?ndig auszuf?llende und zu unterschreibende ?bernahme- und R?ckgabeprotokoll.
1.5 Mehrere Mieter haften als Gesamtschuldner.
2. Mindestalter, H?chstalter, F?hrerschein
2.1 Der Mietgegenstand darf nur von Mietern oder sonstigen berechtigten Fahrern gelenkt werden, welche das 21. Lebensjahr vollendet haben und ?ber eine entsprechende Fahrerlaubnis verf?gen. Das H?chstalter zur Anmietung des Mietgegenstandes betr?gt 75 Jahre. Der F?hrerschein der Klasse 3 (B) ist ausreichend f?r alle Modelle.
2.2 Ein F?hrerschein der F?hrerscheinklasse B berechtigt ausschlie?lich zum F?hren von Fahrzeugen mit einem zul?ssigen Gesamtgewicht bis 3.500 kg. Fahrer mit F?hrerschein der Klassen B m?ssen mindestens 3 Jahre im Besitz der Fahrerlaubnis sein.
2.3 Der Mietgegenstand wird nur ausgeh?ndigt, wenn die entsprechenden Voraussetzungen nachgewiesen sind und der F?hrerschein vorgelegt wird.
2.4 Der Mieter haftet vollumf?nglich daf?r, dass nur Personen das Mietfahrzeug f?hren, die die vorgenannten Bedingungen erf?llen und im Mietvertrag als Fahrer angegeben sind.
2.5 Jeder im Rahmen dieses Mietvertrages vereinbarte Versicherungsschutz entf?llt, wenn ein unberechtigter Fahrer das Fahrzeug benutzt und wenn der Fahrer des Fahrzeuges bei Eintritt des Versicherungsfalles nicht die vorgeschriebene Fahrerlaubnis aufweisen kann.
3. Mietpreise, Versicherungen
3.1 Als Mietpreis gelten grunds?tzlich die Preise aus der bei Vertragsabschluss jeweils g?ltigen Preisliste, sofern nicht ein besonderer Preis vereinbart ist und die Mietpreisvereinbarung nicht auf einem offensichtlichen Irrtum beruht. Bei der Preisberechnung werden die unterschiedlichen Saisonzeiten ber?cksichtigt. Pro Miettag sind im Mietpreis 250 Km (Freikilometer), enthalten, jeder mehr gefahrener Kilometer wird nach R?ckgabe des Wohnmobils mit 0,35 ct abgerechnet und ist sofort nach R?ckgabe des Fahrzeuges in bar f?llig. Dieser Betrag darf vom Vermieter von der Kaution einbehalten werde.
3.2 Die Mietpreise beinhalten: Voll und Teilkasko mit einer Selbstbeteiligung von 1.000 ? pro Schadensfall, Kilometer laut Mietvertrag. Wartungsreparaturen, die w?hrend der Mietzeit anfallen, soweit diese nicht auf unsachgem??e Nutzung zur?ckzuf?hren sind, sind immer mit dem Vermieter abzusprechen. Kraftstoff- und Betriebskosten gehen zu Lasten des Mieters.
3.3 Die Fahrzeuge werden vollgetankt ?bergeben und m?ssen vollgetankt zur?ckgebracht werden. Anderenfalls f?llt zus?tzlich zu den Kosten f?r die Tankf?llung eine Betankungsaufwandspauschale von ? 30 brutto zzgl. der aktuellen Spritpreise pro Liter an.
3.4 Die Tagespreise werden je angefangene 24 Stunden berechnet. Die Mietpreise gelten stets ab Station bis zur R?cknahme durch die Station. Einwegmieten sind nicht m?glich. Bei R?ckgabe nach der schriftlich vereinbarten Zeit berechnen wir pro angefangener Stunde ? 35,- (h?chstens jedoch f?r jeden versp?teten Tag den Gesamttagespreis). Und geben an Sie eventuelle Schadenersatzanspr?che weiter, die der Nachfolgemieter oder andere Personen uns gegen?ber wegen einer versp?teten Fahrzeug?bernahme geltend machen. Es besteht generell kein Einverst?ndnis des Vermieters mit der automatischen Umwandlung in ein Mietverh?ltnis auf unbestimmte Zeit bei fortgesetztem Gebrauch. Das Mietverh?ltnis verl?ngert sich nicht automatisch, wenn der Mieter, das Fahrzeug nicht termingerecht zur?ckbringt und dem Vermieter ?bergibt. Im Falle einer versp?teten R?ckgabe kann der Vermieter eine Entsch?digung gem?? ?546 BGB in H?he des vereinbarten Mietpreises vom Mieter verlangen.
3.5 Bei jeder Anmietung wird eine einmalige Service-Pauschale in H?he von 120,- berechnet, diese Beinhaltet:
- Einweisung in das Fahrzeug, eine Wasserf?llung, Toilettenchemie f?r den gesamten Mietzeitraum, Au?enreinigung des Wohnmobils bei normaler Verschmutzung. Einweisung durch einen Mitarbeiter der Thabe-Freizetimobile GbR Dania + Julian Thabe, zwei Gasflaschen (eine Volle und eine angebrochene vom Vormieter) Zubeh?rkiste des Wohnmobils
3.6 Bei Fahrzeugr?ckgabe vor Ablauf der vereinbarten Mietzeit ist der volle vertraglich vereinbarte Mietpreis zu zahlen.
3.7 Der Mieter haftet unbeschr?nkt f?r w?hrend der Mietzeit von Ihnen begangene Verst??e gegen gesetzliche Bestimmungen, insbesondere Verkehrs- und Ordnungsvorschriften. Dies gilt auch f?r Verst??e des Mieters gegen gesetzliche Bestimmungen oder sonstige Vorschriften, die bei/mit Beendigung der Mietzeit begangen werden, wie z.B. Abstellen eines Fahrzeugs an kostenpflichtigen Parkpl?tzen ohne Bezahlung eines entsprechenden Entgelts, Abstellen des Fahrzeugs in Parkverbotszonen oder ?hnliches. Der Mieter stellt zudem den Vermieter von s?mtlichen Bu?- und Verwarnungsgeldern, Geb?hren und sonstigen Kosten frei, die Beh?rden oder sonstige Stellen anl?sslich solcher Verst??e von dem Vermieter erheben.
3.8 Als Ausgleich f?r den Verwaltungsaufwand, der dem Vermieter f?r die Bearbeitung von Anfragen entsteht, die Verfolgungsbeh?rden oder sonstige Dritte zur Ermittlung von w?hrend der Mietzeit begangener Ordnungswidrigkeiten, Straftaten oder St?rungen an den Vermieter richten, erh?lt diese vom Mieter f?r jede derartige Anfrage eine Aufwandspauschale von ? 25 inkl. MwSt.; dem Vermieter ist es unbenommen einen weitergehenden Schaden geltend zu machen.
3.9 Diese Regelungen gelten neben dem Mieter auch f?r den berechtigten Fahrer, wobei die vertraglich Haftungsfreistellung nicht zugunsten unberechtigter Nutzer der Mietsache gilt.
3.10 Wir bieten eine Innenreinigung, welche mit 99,-? pro Vermietung abgerechnet werden kann und welche vom Mieter gebucht werden kann. Das Wohnmobil darf allerdings nicht verwohnt abgegeben werden. Die Innenreinigung bezieht sich auf einen normalen Gebrauch des Wohnmobils und setzt eine Reinigungsdauer unseres Fachpersonals von 2 Std voraus.
4. Reservierung, Buchung, Umbuchung, R?cktritt und K?ndigung
4.1 Reisemobilreservierungen sind nur nach schriftlicher Best?tigung durch den Vermieter und ausschlie?lich f?r Fahrzeuggruppen, bzw. Mitreisender Personenanzahl, nicht f?r Fahrzeugtypen verbindlich. Dem Vermieter steht es frei den gebuchten Fahrzeugtyp entsprechend der Personenzahl zu ?ndern.
4.2 Nach Erhalt der schriftlichen Buchungsbest?tigung/Mietvertrages ist innerhalb von 10 Tagen eine Anzahlung von 30% des gesamten Mietpreises zu leisten. Bei Nichteinhaltung dieser Frist ist der Vermieter nicht mehr an die Reservierung gebunden. Endet der Vertrag durch K?ndigung, ist der Mieter verpflichtet, eine Abstandssumme entsprechend den folgend geregelten Storno Geb?hren zu bezahlen.
4.4 Der restliche Mietpreis ist bis sp?testens 2 Wochen vor Mietbeginn auf unserem Konto oder in Bar vor Ort f?llig.
4.5 Verlangt der Mieter die Stornierung des Vertrages, werden folgende Stornogeb?hren f?llig:
? 20% des Mietpreises von Vertragsabschluss bis zum 51. Tag vor Mietbeginn
? 50 % des Mietpreises vom 50. bis zum 30. Tag vor vereinbartem Mietbeginn
? 70% des Mietpreises vom 29. bis zum 15. Tag vor vereinbartem Mietbeginn
? 90 % des Mietpreises vom 14. bis zum 01. Tag vor dem vereinbarten Mietbeginn.
? 100 % des Mietpreises am ?bergabetag oder bei Nichtabholung.
4.6 Dem Mieter steht es frei nachzuweisen, dass kein oder ein geringer Schaden entstanden ist, dem Vermieter, dass ein h?herer Schaden entstanden ist.
4.7 Die dem Mieter best?tigte Reservierung kann vom diesem bis sp?testens 30 Tage vor dem vereinbarten Mietbeginn umgebucht werden, soweit freie Kapazit?ten vorhanden sind. Hierf?r wird eine Bearbeitungsgeb?hr in H?he von 50,-? pro Umbuchung berechnet.
4.8 Eine eventuell anfallende Stornogeb?hr wird immer von der ersten Best?tigten Reservierung ausgehend berechnet. Sp?tere Umbuchungen sind, soweit ?berhaupt m?glich, nur nach R?cktritt nach den Bedingungen und anschlie?ender Neubuchung m?glich.
4.9 Der Vermieter beh?lt sich vor bei eventuellen Fehlverhalten des Kunden ebenfalls zur?ckzutreten. Der Mieter hat in diesem Fall keine Schadenersatzanspr?che gegen?ber dem Vermieter.
4.10 Ger?t der Mieter mit der Entrichtung der Miete in Verzug, so ist der Vermieter berechtigt, den Mietvertrag auch ohne vorherige Mahnung fristlos zu k?ndigen.
4.11 Die Parteien sind berechtigt, die Mietvertr?ge entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen zu k?ndigen. Der Vermieter kann die Mietvertr?ge au?erordentlich fristlos aus wichtigem Grund k?ndigen. Als wichtiger Grund gilt insbesondere:
? erhebliche Verschlechterung der Verm?gensverh?ltnisse des Mieters
? nicht eingel?ste Bankeinz?ge/- Schecks,
? gegen den Mieter gerichtete Zwangsvollstreckungsma?nahmen,
? mangelnde Pflege des Fahrzeuges,
? unsachgem??er und unrechtm??iger Gebrauch,
? Missachtung der Vorschriften ?ber den Einsatz von Kraftfahrzeugen im G?terkraftverkehr und Kraftverkehr,
? die Unzumutbarkeit der Fortsetzung des Mietvertrages. z.B. wegen zu hoher Schadensquote.
4.12 Sofern zwischen Vermieter und Mieter mehrere Mietvertr?ge bestehen und der Vermieter zur au?erordentlichen fristlosen K?ndigung eines Mietvertrages aus wichtigem Grund berechtigt ist, kann er auch die anderen Mietvertr?ge au?erordentlich fristlos k?ndigen, falls ihm die Aufrechterhaltung auch der weiteren Mietvertr?ge aufgrund grob treuwidrigen Verhaltens des Mieters nicht zumutbar ist. Dies ist insbesondere der Fall, falls der Mieter:
? ein Mietfahrzeug vors?tzlich besch?digt;
? dem Vermieter einen am Mietfahrzeug entstandenen Schaden schuldhaft verschweigt oder einen solchen zu verbergen versucht
? dem Vermieter vors?tzlich einen Schaden zuf?gt;
? mit Mietzahlungen in Gesamth?he von wenigstens einer Wochenmiete mehr als f?nf Bankarbeitstage im Verzug ist;
? ein Mietfahrzeug bei der oder zur Begehung vors?tzlicher Straftaten nutzt.
4.13 K?ndigt der Vermieter einen Mietvertrag, ist der Mieter verpflichtet, die Fahrzeuge samt Fahrzeugpapieren, s?mtlichem Zubeh?r und aller Fahrzeugschl?ssel unverz?glich an den Vermieter herauszugeben.
5. Zahlungsbedingungen, Kaution
5.1 Die Kaution von ? 1000 muss bei Fahrzeug?bernahme in bar, oder vorab per ?berweisung auf dem Konto der Thabe
Freizeitmobile GbR gutgeschrieben sein.
5.2 Bei kurzfristigen Buchungen (weniger als 30 Tage bis zum Anmietdatum) werden die Kaution und der voraussichtlicher Mietpreie sofort f?llig.
5.3 Die Thabe Freizeitmobile GbR wird nach R?ckgabe des Fahrzeugs, unter Ber?cksichtigung der Anspr?che aus dem Mietvertrag, die Kaution abrechnen und den verbleibenden Betrag ausbezahlen.
5.4 Kommt der Mieter mit seinen Zahlungspflichten in Verzug, werden Verzugszinsen nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen erhoben. Der Mieter kann einen geringeren Schaden nachweisen.
5.5 Der Mietgegenstand wird nur ausgeh?ndigt, wenn neben einer im Voraus zu bezahlender Miete die vereinbarte Kaution bezahlt ist.
6. Haftung, Vollkaskoschutz
6.1 Bei Fahrzeugsch?den, Fahrzeugverlust und Mietvertragsverletzungen haftet der Mieter grunds?tzlich nach den allgemeinen Haftungsregeln.
6.2 Zwischen den Vertragspartnern ist Haftungsfreistellung im Umfang einer Kfz-Kaskoversicherung mit einer Selbstbeteiligung von ? 1000 (Teilkasko) / ? 1000 (Vollkasko) vereinbart. Im Umfang dieser Haftungsfreistellung haftet der Mieter f?r Sch?den nur dann, wenn er oder seine Erf?llungsgehilfen den Schaden durch Vorsatz oder grobe Fahrl?ssigkeit herbeigef?hrt haben. Der Mieter haftet gleichfalls f?r Sch?den dann, wenn er
? die Schadensanzeige entgegen der Verpflichtung des Mieters (zu finden unter ?Verhalten bei Unf?llen?) nicht fristgem?? oder nicht vollst?ndig oder mit falschen Angaben an den Vermieter ?bergibt.
? oder seine Erf?llungsgehilfen Unfallflucht begangen, bei einem Unfall auf die Heranziehung der Polizei verzichtet oder falsche Angaben zum Unfallhergang gemacht haben, soweit hierdurch die berechtigten Interessen des Vermieters an der Feststellung des Schadens beeintr?chtigt wurden und der Pflichtversto? weder auf Vorsatz oder grober Fahrl?ssigkeit beruht. Im Falle grob fahrl?ssiger Verletzung dieser Verpflichtungen bleibt es insoweit bei der Freistellung, als die Verletzung Einfluss weder auf die Feststellung des Versicherungsfalles noch auf die Feststellung oder den Umfang der Versicherungsleistung durch den hinter dem Vermieter stehenden Versicherer noch auf die Durchsetzung von Schadensersatzanspr?chen gehabt hat.
6.3 Die Haftungsfreistellung bezieht sich nicht auf den vereinbarten Selbstbehalt. Sie gilt nur f?r den Mietzeitraum.
6.4 Die Haftungsfreistellung (siehe oben unter ?Haftung, Vollkaskoschutz?) umfasst insbesondere nicht Brems-, Betriebs- und reine Bruchsch?den, sowie Sch?den, die auf ein Verrutschen der Ladung zur?ckzuf?hren oder durch Fehlbedienung (auch M?belbesch?digungen) entstanden sind.
6.5 Die Regelungen gelten neben dem Mieter auch f?r den berechtigten Nutzer. F?r den unberechtigten Nutzer des Fahrzeugs gilt die vertragliche Haftungsfreistellung nicht.
6.6 Der Mieter haftet dagegen uneingeschr?nkt f?r Reifensch?den und Sch?den die durch Vorsatz oder grobe Fahrl?ssigkeit
-Fahrunt?chtigkeit durch z.b. Alkohol, Drogen und Medikamente usw.
-Missachtung maximaler Durchfahrtsh?hen und breiten.
- Zur?cksetzen und Parken des Fahrzeuges ohne Einweisung durch die Hilfsperson (auch bei falscher Einweisung)verursacht werden. In diesem Fall ?bernimmt der Mieter auch die durch ihn am Unfallgegner verursachten Personen- und Sachsch?den. Muss hierf?r die Haftpflicht und Vollkaskoversicherung des Vermieters in Anspruch genommen werden, so zahlt der Mieter die in diesem Schaden entstehenden H?herstufungen in vorgenannten Versicherungen.
6.7 F?r Verkehrs-und Ordnungsvergenhen des Mieters seiner Erf?llungshilfen, haften diese selbst. Treffen den Vermieter Kosten und geb?hren wird er freigestellt.
7. R?ckgabeprotokoll, M?ngelanzeige, Abtretungsverbot
7.1 Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug in vertragsgerechtem Zustand zur?ckzugeben.
7.2 Nach Mietbeginn festgestellte M?ngel am Mietfahrzeug oder seiner Ausstattung hat der Mieter unverz?glich der Thabe Freizeitmobile GbR Dania & Julian Thabe anzuzeigen.
7.3 Der Mieter kann Anspr?che jedweder Art nicht geltend machen, wenn die, solche Anspr?che begr?ndenden M?ngel nicht im R?ckgabeprotokoll schriftlich und detailliert festgehalten sind.
8 Verhalten bei Unf?llen
8.1 Kommt es zu einem Unfall, Brand, Diebstahl, Wildschaden oder einem sonstigen Schaden, hat der Mieter sofort die Polizei zu verst?ndigen und hinzuzuziehen und den Schaden dem Vermieter unverz?glich anzuzeigen. Dies gilt auch bei geringf?gigen Sch?den und bei selbstverschuldeten Unf?llen ohne Mitwirkung Dritter. Sollte die Polizei die Unfallaufnahme verweigern hat der Mieter dies gegen?ber dem Vermieter nachzuweisen. Gegnerische Anspr?che d?rfen nicht anerkannt werden.
8.2 Bei Sch?den ist der Mieter verpflichtet, dem Vermieter unverz?glich, sp?testens zwei Tage nach dem Vorfall ?ber alle Einzelheiten schriftlich sorgf?ltig und vollst?ndig unter Verwendung des bei den Fahrzeugpapieren befindlichen Unfallberichtes zu unterrichten, so dass der Vermieter seiner Anzeigenpflicht gegen?ber dem Versicherer in Wochenfrist nachkommen kann.
9 Reparaturen
9.1 Reparaturen die notwendig werden, um die Betriebs- und Verkehrssicherheit des Fahrzeuges zu gew?hrleisten, d?rfen nur mit Einwilligung des Vermieters in Auftrag gegeben werden.
9.2 Die Reparaturkosten werden gegen Vorlage der entsprechenden Originalbelege sowie der ausgetauschten Teile, soweit der Mieter nicht f?r den Schaden haftet, von dem Vermieter erstattet.
9.3 Schadensersatzanspr?che f?r vor Vertragsschluss vorhandene M?ngel des Fahrzeuges, welche der Vermieter nicht zu vertreten hat, sind ausgeschlossen.
10. Berechtigte Fahrer
10.1 Das Fahrzeug darf nur vom Mieter selbst und dem im Mietvertrag angegebenen Fahren gelenkt werden, sofern diese das Festgesetzte alter haben uns im Besitz einer g?ltigen Fahrerlaubnis sind. Der Mieter ist verpflichtet Namen und Anschrift aller Fahrer, denen er das Fahrzeug auch nur zeitweise ?berlasst, festzuhalten und dem Vermieter auf Verlangen bekannt zu geben.
10.2 Der Mieter hat f?r das Handeln des Fahrers wie f?r eigenes Einzustehen. Bei ?bergabe sind dem Vermieter alle F?hrerscheine vorzulegen, Kopien werden gefertigt.
11. Verbotene Nutzung
11.1 Der Mieter ist nur zur ?blichen Nutzung des Mietgegenstandes berechtigt. Darunter f?llt insbesondere nicht die Teilnahme an motorsportlichen Veranstaltungen und Fahrzeugtests, die Bef?rderung von leicht entz?ndlichen, giftigen oder sonst gef?hrlichen Stoffen, sowie das Befahren von ungesichertem Gel?nde, die Begehung von Zoll- und sonstigen Straftaten, auch wenn diese nur nach dem Recht des Tatortes mit Strafe bedroht sind. Eine Untervermietung ist dem Mieter untersagt.
11.2 Das Fahrzeug ist schonend und sachgem?? zu behandeln, alle f?r die Benutzung ma?geblichen Vorschriften und technischen Regeln, insbesondere regelm??ige Pr?fung des Motor?lstandes zu beachten und jeweils ordnungsgem?? zu verschlie?en. Die f?r die Benutzung ma?geblichen Vorschriften und technischen Regeln sind zu beachten und die Wartungsfristen einzuhalten. Der Mieter verpflichtet sich, regelm??ig zu ?berpr?fen, ob sich der Mietgegenstand in verkehrssicherem Zustand befindet.
11.3 Der Mieter hat Handeln des Fahrers wie eigenes zu vertreten.
11.4 Der Mieter ist verpflichtet das Ladungsgut ordnungsgem?? zu sichern.
11.5 Zuwiderhandlungen gegen eine Pflicht bzw. Nichterf?llung einer der Pflichten, berechtigt dem Vermieter zu einer fristlosen K?ndigung des Mietvertrages bzw. zu einem R?cktritt vom Mietvertrag. Ersatzanspr?che des Mieters sind in einem solchen Fall ausgeschlossen. Der Anspruch auf Ersatz des Schadens, der auf Grund der Verletzung einer der Bestimmungen entsteht, bleibt unber?hrt.
12. Rauchverbot / Mitnahme von Tieren
12.1 Das Rauchen in den Fahrzeugen ist verboten. Dar?ber hinaus ist die Mitnahme von Tieren nur nach ausdr?cklicher Genehmigung des Vermieters gestattet. Dies muss im Mietvertrag explizit angegeben werden. Sch?den, die durch Tiere entstehen, sind vom Halter entsprechend zu regulieren.
13. ?bergabe, R?cknahme
13.1 Der Mieter ist verpflichtet, vor dem Antritt der Fahrt an einer ausf?hrlichen Fahrzeug-Einweisung durch unser Stationspersonal in der ?bergabe-Station teilzunehmen, sowie die R?ckgabe zusammen mit den Stationspersonal durchzuf?hren.
13.2 Die ?bergabe und R?cknahme Zeiten nach Absprache von Monatg -Sonntag m?glich. ?bergabe- und R?cknahmetag werden zusammen als ein Tag berechnet, sofern insgesamt 24 Stunden nicht ?berschritten werden. Vor der R?ckgabe des Fahrzeugs muss der Innenraum einwandfrei vom Mieter gereinigt werden. Sollte keine Endreinigung gebucht wurde. Sollte das nicht der Fall sein, hat der Mieter die Reinigungskosten in H?he von pauschal ? 150 zu tragen. Falls auch die Toilette vom Vermieter teilweise oder komplett gereinigt werden muss, hat der Mieter zus?tzlich Reinigungskosten in H?he von pauschal ? 150 zu tragen. Die R?cknahme des Fahrzeuges wird durch die Unterschrift auf dem R?ckgabeprotokoll best?tigt.
13.3 Bei extremer Verschmutzung des Wohnmobils (z.b. Teerflecken, befleckte Polter, Brandflecken, usw.) ist der Mieter verpflichtet, die Reinigungskosten/Ersatz zus?tzlich zur Endreinigung zu tragen.
13.4 Auch bei gebuchter Innenreinigung sind alle Tanks (Abwasser/Frischwasser und Toilettenbox) entleert und ges?ubert zur?ckzugeben, M?ll entsorgen Sie bitte auf entsprechenden Camping oder Stellpl?tzen.
13.5 Die Vermietstation kann die ?bergabe des Fahrzeugs Vorenthalten, soweit, bis die Fahrzeugeinweisung erfolgt ist. Hierdurch entstehende ?bergabekosten gehen zu lasten des Mieters.
14. Ersatzfahrzeug
14.1 Anspr?che des Mieters sind weitgehend durch die jeweiligen Schutzbriefe abgesichert. Eine dar?ber hinaus gehende Haftung ist ausgeschlossen. Insbesondere Ersatz f?r vertane Urlaubszeit und sonstige immateriellen Sch?den sowie Folgesch?den. Auf jeden Fall ist die Haftung des Vermieters auf Vorsatz beschr?nkt. Sch?den, die der Mieter durch Fahrl?ssigkeit oder unsachgem??e Behandlung des Mietobjektes erleidet, sind von der Haftung ausgeschlossen. Kann der Mieter seine Reise wegen Ausfalls des Fahrzeuges nicht oder nur versp?tet antreten wird der Mietpreis entsprechend der ausfallenden Tage dem Mieter zur?ckerstattet, der Vermieter wird sich in diesem Fall jedoch ohne Rechtsanspruch des Mieters um ein Ersatzfahrzeug bem?hen. Entstehen durch die Bereitstellung eines gr??eren Fehlzuges Nebenkosten, wie F?hr- und Mautgeb?hren oder Betriebskosten, so gehen diese zulasten des Mieters.
14.2 Sollte das Fahrzeug aus der gebuchten Fahrzeuggruppe durch Unfall beziehungsweise Totalschaden des Vormieters nicht mehr zur Verf?gung stehen, so beh?lt sich der Vermieter das Recht vor, ein in Gr??e und Ausstattung vergleichbares Fahrzeug dem Folgemieter bereitzustellen. Sollte es kein anderes Fahrzeug zur Verf?gung stehen, so kann der Vertrag mit dem Folgemieter durch den Vermieter storniert werden. Die Miete wird in diesem Fall zur?ckgezahlt. Schadensersatzanspr?che durch den Mieter k?nnen nicht geltend gemacht werden.
14.4 Unfallsch?den auch Totalsch?den sind von der Versicherung abgedeckt. Nicht abgedeckt sind Sch?den, die durch den Ausfall eines Ersatzfahrzeuges dem Vormieter/Folgemieter oder dem Vermieter entstehen. F?r diese Sch?den gilt:
14.5 F?r Sch?den, die durch den Ausfall des Fahrzeuges dem Folgemieter entstehen, ist der Vermieter nicht haftbar zu machen. Insbesondere gilt, sollte kein in Gr??e und Ausstattung vergleichbares Fahrzeug als Ersatzfahrzeug f?r den Folgemieter nach einem Unfall oder Totalschaden des Vormieters zur Verf?gung stehen, so besteht kein Anspruch auf Ersatz von Aufwendungen, die der Folgemieter im Vertrauen auf Erf?llung des Mietvertrages geleistet hat.
14.6 F?r Sch?den, die durch den Ausfall des Ersatzfahrzeuges dem Vormieter entstehen, ist der Vermieter nicht haftbar zu machen. Insbesondere gilt, sollte kein in Gr??e und Ausstattung vergleichbares Fahrzeug als Ersatzfahrzeug f?r den Vormieter nach einem Unfall oder Totalschaden zur Verf?gung stehen, bzw. der Vermieter von seinem K?ndigungsrecht (siehe ?Haftung, Vollkaskoschutz) gebrauch gemacht haben, so besteht kein Anspruch auf R?ckzahlung des bereits geleisteten Mietzinses des Vormieters.
15. Auslandsfahrten
15.1 Auslandsfahrten innerhalb Europas sind m?glich, Ost und Au?ereurop?ische Lander (z.b. Polen, Tschechin, Rum?nien, Bulgarien, Ungarn, T?rkei etc.) bed?rfen ausdr?cklich der vorherigen Einwilligung des Vermieters und der Beantragung eines speziellen Versicherungsschutzes. Dies muss unbedingt im Mietvertrag festgehalten wurden. Fahrten ins Kriegs- Krisengebiete sind verboten.
15.2 Fahrten ins Ausland sind nur mit der Erlaubnis des Vermieters und nur in L?nder, die den Deckungsbereichs der Versicherung entsprechen, gestattet. F?hrt der Mieter ins Ausland hat sich der Fahrer/Mieter eigenst?ndig um die F?r die im jeweiligen Land gesetzlich vorgeschriebenen Fahrzeug -und anderen Ausr?stungsgegenst?nde zu k?mmern.
16. Haftung und Beschr?nkung der Haftung
16.1 Die Sachm?ngelhaftung f?r Abhilfe- und Mietminderungsanspr?che ist maximal auf 10 % des Mietpreises begrenzt.
16.2 Der Vermieter haftet in F?llen des Vorsatzes oder groben Fahrl?ssigkeit des Vermieters, eines Vertreters oder eines Erf?llungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im ?brigen haftet der Vermieter nur wegen der Verletzung des Lebens, des K?rpers, der Gesundheit oder der schuldhaften Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten. Der Schadenersatzanspruch wegen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
16.3 Der Vermieter ?bernimmt keine Haftung f?r Gegenst?nde, die bei R?ckgabe im Fahrzeug zur?ckgelassen worden.
16.4 Bei Fahrzeugsch?den, Fahrzeugverlust und Mietvertragsverletzungen haftet der Mieter grunds?tzlich nach den allgemeinen Haftungsregeln. Insbesondere hat der Mieter das Fahrzeug in dem Zustand zur?ckzugeben, in dem er es ?bernommen hat.
17. Ausschlussfrist, Verj?hrung
17.1 Anspr?che wegen nicht vertragsgem??er Erbringung der Anmietung hat der Mieter innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener R?cknahme des Fahrzeuges bei dem Vermieter schriftlich anzumelden. Nach Ablauf der Frist k?nnen Anspr?che nur geltend gemacht werden, wenn kein Verschulden an der Nichteinhaltung der Frist vorliegt.
17.2 Vertragliche Anspr?che des Mieters, auch solche aus der Verletzung vor-, nach- und nebenvertraglicher Pflichten durch den Vermieter verj?hren in sechs Monaten nach der vertraglich vorgesehenen R?cknahme. Hat der Mieter solche Anspr?che geltend gemacht, so ist die Verj?hrung bis zu dem Tag gehemmt, an dem der Vermieter die Anspr?che schriftlich zur?ckverweist.
17.3 Die Abtretung von Anspr?chen aus dem Mietvertrag an Dritte, auch an Ehegatten oder andere Mitreisende, ist ausgeschlossen, ebenso die Geltendmachung solcher Anspr?che im eigenen Namen.
18. Speicherung und Weitergabe von Personendaten
18.1 Der Mieter ist damit einverstanden, dass die Thabe Freizeitmobile GbR seine pers?nlichen Daten speichert.
18.2 Der Vermieter darf diese Daten ?ber den Zentralen Warnring und an Dritte weitergeben, die ein berechtigtes Interesse haben, z.B wenn die bei der Anmietung gemachten Angaben in wesentlichen Punkten unrichtig sind oder das gemietete Fahrzeug nicht innerhalb von 24 Stunden nach Ablauf der gegebenenfalls verl?ngerten Mietzeit zur?ckgegeben wird oder Mietforderungen im gerichtlichen Mahnverfahren geltend gemacht werden m?ssen oder vom Mieter gegebene Schecks nicht eingel?st oder Wechsel protestiert werden. Dar?ber hinaus kann eine Weiterleitung der Daten an alle f?r die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten und Straftaten zust?ndigen Beh?rden f?r den Fall erfolgen, dass der Mieter sich tats?chlich unredlich verhalten hat bzw. hinreichende Anhaltspunkte hierf?r bestehen. Dies erfolgt beispielsweise f?r den Fall falscher Angaben zur Vermietung, Vorlage falscher bzw. verlustgemeldeter Personalurkunden, Nichtr?ckgabe des Fahrzeugs, Nichtmitteilung eines technischen Defekts, Verkehrsverst??en u.?. Gesetzliche Verpflichtungen zur Weitergabe von Daten werden durch diese Regelung nicht eingeschr?nkt.
18.3 Die personenbezogenen Daten des Mieters/Fahrers werden f?r Zwecke der Vertragsbegr?ndung, -durchf?hrung oder -beendigung erhoben, verarbeitet und genutzt. Eine werbliche Verwendung geschieht nur f?r Zwecke der Eigenwerbung. Eine ?bermittlung an sonstige Dritte erfolgt nur, soweit dies f?r die Vertragserf?llung erforderlich ist, z.B. an das Kreditkartenunternehmen des Mieters zum Zwecke der Abrechnung. Eine dar?berhinausgehende Verwendung bedarf der gesetzlichen Erlaubnis oder der Einwilligung.
18.4 Hinweis gem?? ? 28 Abs. 4 BDSG:
Der Mieter/Fahrer kann jederzeit einer etwaigen Verarbeitung oder Nutzung seiner Daten f?r Zwecke der Werbung oder der Markt- oder Meinungsforschung widersprechen. Der Widerspruch ist zu richten an:
Thabe Freizeitmobile GbR Dania und Julian Thabe
Barsb?tteler Landstra?e 46A/ 22885 Barsb?ttel
19. Gerichtsstand
19.1 F?r alle Streitigkeiten aus oder ?ber diesen Vertrag wird als Gerichtsstand der Sitz des Vermieters.
19.2 M?ndliche Nebenabsprachen bestehen nicht. ?nderungen bed?rfen der Schriftform.
19.3 Gerichtsstand ist, sofern der Mieter Kaufmann, eine juristische Person des ?ffentlichen Rechts oder ein ?ffentlich-rechtliches Sonderverm?gen ist, der Sitz des Vermieters.
20. Schlussbestimmungen/Salvatorische Klausel
20.1 Alle Vereinbarungen bed?rfen der Schriftform. Bei Streitigkeiten ?ber die Auslegung des Mietvertrages ist der deutsche Text ma?gebend und das deutsche Recht anwendbar. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Gesch?ftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so hat diese Unwirksamkeit auf die anderen Punkte keinen Einfluss. Die unwirksam gewordenen Bestimmungen m?ssen so umgedeutet werden, dass ihr Zweck in wirksamer Weise erf?llt werden kann. Zwingende Vorschriften bleiben unber?hrt und gelten als solche vereinbart.
20.2 Die Aufrechnung gegen?ber Forderungen des Vermieters ist nur mit unbestrittenen oder rechtskr?ftig festgestellten Forderungen des Mieters oder eines berechtigten Fahrers m?glich.
20.3 Solange und so weit in dieser Vereinbarung nichts geregelt ist, sind die Vorschriften des
Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) und die Vorschriften der Allgemeinen Bedingungen f?r die Kraftfahrtversicherung (AKB 95) entsprechend anzuwenden. Dies gilt auch f?r sich aus dieser Vereinbarung ergebenden Unklarheiten.





























